„Retter-Prämie“ für 
ehrenamtliche Einsatzkräfte

Jede aktive Einsatzkraft in einer Freiwilligen Feuerwehr soll ab dem kommenden Jahr eine finanzielle Zuwendung von 200 Euro pro Jahr erhalten. Die Landtagsfraktionen von SPD und DIE LINKE haben sich bei den Planungen für den Doppelhaushalt 2019/2020 auf diese einheitliche „Retter-Prämie“ verständigt.

Neben den Freiwilligen Feuerwehren sollen auch Hilfskräfte des Technischen Hilfswerks, des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), der Samariter oder der Johanniter-Hilfe von der Prämie profitieren. Nach 10 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit in der Einsatzabteilung würden Kameradinnen und Kameraden zudem eine Sonderzahlung von einmalig 500 Euro erhalten.

Die „Retter-Prämie“ diene der „Ehrung und dem Dank der Helfer, die sich in ihrer Freizeit um Leib und Leben anderer Menschen kümmerten“ sagte der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Mike Bischoff im Brandenburger Landtag.

Verbandspräsident Werner-Siegwart Schippel zeigte sich zuversichtlich, fügte aber hinzu: „Vor dem Hintergrund der Einsatzhäufigkeit und der unmittelbaren Gefahr beim Erstangriff ist es für die Feuerwehren Brandenburgs unverständlich, dass es innerhalb der Blaulichtorganisationen in Bezug auf die Prämien für aktive und treue Dienste keine Differenzierung gibt. Wir begrüßen aber insgesamt die Absicht der Würdigung unseres Engagements und gehen davon aus, dass zukünftig der Einsatz der Feuerwehren gesondert berücksichtigt wird“ sagte Schippel nach Ende der Haushaltsgespräche. „Die von der Landesregierung geplanten Maßnahmen sind zweifelsohne ein Schritt in die richtige Richtung. Dies reiht sich ein in die gute Positionierung des Innenministeriums und des Landtags, begonnen mit der Hinterbliebenenversorgung, die einmalig in Deutschland ist. Das vorgeschlagene Prämienssystem sucht deutschlandweit seinesgleichen“ betonte der Verbandspräsident.